Aufnahmemerkmale der Friedegart-Belusa-Gemeinschaftsschule mit Oberstufe Büchen für die Jahrgänge 5-10 gemäß Beschluss der Schulkonferenz vom 03.12.2019
Die Aufnahmekriterien der Friedegart-Belusa-Gemeinschaftsschule mit Oberstufe Büchen beruhen auf der Grundlage des Erlasses zur Festlegung der Aufnahmemöglichkeiten an den weiterführenden allgemein bildenden Schulen sowie auf den Empfehlungen zur Bestimmung der zuständigen Schule und der Aufnahmemerkmale vom 21.11.2011 in der Fassung vom 15.01.2015 (Nachrichtenblatt Schleswig-Holstein 1/2015).
Die Kapazität des künftigen 5. Jahrgangs wird von der Schulaufsicht unter Berücksichtigung der Klassenraumzahl und -größe, der inklusiv zu beschulenden Kinder und der durch die Schulart bedingten unterschiedlichen Anforderungsniveaus festgesetzt.
Die Friedegart-Belusa-Gemeinschaftsschule mit Oberstufe Büchen ist die einzige Gemeinschaftsschule im Schulverbandsbereich und damit gemäß §2.5 des oben genannten Erlasses die zuständige Schule für alle Schüler/innen aus den Mitgliedsgemeinden des Schulverbands.
Die Anzahl der im Aufnahmeverfahren zu vergebenden Plätze reduziert sich
- um die Zahl der Schüler/innen, die nach der sogenannten Härtefallregelung ausschließlich auf den Besuch dieser einen Schule angewiesen und deswegen unabhängig vom Aufnahmeverfahren aufzunehmen sind,
- um die Zahl der Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nach Ablauf der Koordinierungsgespräche der Friedegart-Belusa-Gemeinschaftsschule zugewiesen werden.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze, werden bei der Aufnahmeentscheidung die folgenden Kriterien in der aufgeführten Reihenfolge berücksichtigt:
- Im ersten Schritt werden alle Kinder aufgenommen, deren Wohnort innerhalb des Schulverbandsbereichs liegt und für die die Friedegart-Belusa-Gemeinschaftsschule daher die zuständige Schule ist.
- Gemäß §2.4 des genannten Erlasses werden Schüler/innen im Anteil von 20% der aktuellen Aufnahmekapazität mit besonderen Leistungsstärken im Bereich der „Überfachlichen Kompetenzen“ aufgenommen. Für den Fall, dass nach Aufnahme gemäß Punkt 1 die Anzahl der zur Verfügung stehenden freien Plätze geringer ist als der Anteil von 20% der aktuellen Aufnahmekapazität, werden nur im Rahmen der noch zur Verfügung stehenden freien Plätze Kinder mit besonderen Leistungsstärken im Bereich der Überfachlichen Kompetenzen aufgenommen. Ermittelt werden diese Leistungsstärken auf der Basis des vorgelegten Grundschulzeugnisses, wenn die abgebende Grundschule die Zeugnisse gemäß § 6.3, Satz 3 der Landesverordnung über Grundschulen in Kombination mit dem Erlass Zeugnisse in der Grundschule und Schulübergangsempfehlungen, Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 29.06.2018 – III, Punkt 2, Satz 4 unter Verwendung der Kann-Vorlage (Anlage 4) ausgestellt hat oder das Raster der Überfachlichen Kompetenzen aus Anlage 4 in Kombination mit dem Notenzeugnis verwendet hat.
Ist dies nicht der Fall, enthält das Zeugnis gemäß §7, 1, Punkt 1 ZVO Beschlüsse der Klassenkonferenz zur verbalen und tabellarischen Beschreibung des allgemeinen Lernverhaltens und des Sozialverhaltens. Dabei sind für das allgemeine Lernverhalten die Kriterien Arbeitsorganisation, Anwendung von Methoden, Konzentration, Selbstständigkeit und Engagement zu berücksichtigen; die Aussagen über das Sozialverhalten beziehen sich auf die Kriterien Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit. Die hier genannten Kriterien sind identisch mit denen der überfachlichen Kompetenzen gemäß der in der genannten Anlage 4 genannten Zeugnisvorlage. Um die erforderliche Gleichbehandlung der Schüler/innen zu gewährleisten, werden die Angaben gemäß §7, 1, Punkt 1 ZVO zu dem Raster der überfachlichen Kompetenzen (Anlage 4) in Analogie gesetzt.
Bezogen auf die sieben überfachlichen Kompetenzen im allgemeinen Lern- und im Sozialverhalten ergeben sich bei Bewertungen zwischen „sicher“ (4 Punkte) und „unsicher“ (0 Punkte) fünf Beurteilungsstufen, folglich sind maximal 28 Punkte zu erreichen.
Es werden Schüler/innen aufgenommen, die diese Maximalpunktzahl von 28 erreichen. Gibt es mehr Schüler/innen mit Anmeldewunsch, die dieses Kriterium von 28 Punkten erfüllen, als Schulplätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los darüber, wer aufgrund der Erfüllung dieses besonderen Aufnahmekriteriums aufgenommen wird.
- Stehen nach Aufnahme der Kinder, die das Kriterium 2 erfüllen, innerhalb des Aufnahmeverfahrens noch Plätze zur Verfügung, werden diese an Schüler/innen vergeben, die auch weniger als die Maximalpunktzahl von 28 erreichen, wobei jede erreichte Zahl von 27 an absteigend einzeln betrachtet wird. Liegen bei den einzelnen Punktestufen bei begrenzter Zahl von Plätzen mehr Aufnahmewünsche von Kindern mit der jeweiligen Punktzahl vor, als noch Plätze vorhanden sind, entscheidet das Los.
- Gibt es nach Durchführung der Vergabe von Schulplätzen gemäß den Punkten 1 bis 3 des Aufnahmeverfahrens noch freie Plätze, so werden diese im Losverfahren vergeben.
Anmeldung
Für die Anmeldung Ihres Kindes bitte Geburtsurkunde, Anmeldeschein zur Anmeldung an einer weiterführenden, allgemeinbildenden Schule (wurde von der Grundschule ausgegeben), Schulübergangsempfehlung, Legastheniebescheid (sofern vorhanden) mitbringen und das entsprechende folgende Formular ausgefüllt im Sekretariat abgeben:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Kurswahl.